Vorwort
Einleitung
Abgrenzung
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Entwicklung und dazu gehört auch Softwareentwicklung, ist leider nie
frei von Fehlern. Auch mit sorgfältigsten Tests kann nur sichergestellt
werden, dass sich keine bekannten Fehler eingeschlichen haben. Deshalb
finden Sie in der Rubrik "kundenspezifische Softwareentwicklung" eine
Reihe von Verfahren zur Optimierung von Kosten & Nutzen, Ergonomie,
Sicherheit und Qualitätssicherung.
(Standardisierung ist eine dieser Maßnahmen)
Betrachten Sie die AGB's also bitte als eine Festschreibung von gegen-
seitigen Rechten und Plichten für den Aufbau langfristiger Geschäfts-
beziehungen zum beiderseitigen Vorteil. So helfen uns Ihre Pflichten zur
Gefahrenabwehr (§4.1), beispielsweise Ihren Schaden zu begrenzen.
(Sollte, aller Sorgfalt zum Trotz, doch einmal etwas aus dem Ruder laufen.)
Wie Sie sicher nachvollziehen können, ist es notwendig, Eventualitäten juristisch abzugrenzen.
Trotzdem ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit immer noch der Dialog.
Sollten sich also Situationen ergeben, in denen Probleme auftreten, sprechen Sie uns bitte an.
Auch wenn diese durch unsere AGB's abgedeckt sein sollten. Die eigentliche Problemlösung
sollte immer Vorrang vor anderen Betrachtungen haben, gerade mit Blick auf eine mögliche
Schadensabwehr, aber auch in Bezug auf eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit.
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Achtung! - Mit der Installation unserer Software erkennen Sie
auch den Inhalt unserer AGB's an!
Vertrag zwischen dem Softwarelieferanten nachfolgend "wir" und "uns" genannt
und dem Anwender nachfolgend "Sie" und "Ihnen" genannt.
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§1
§2
§3
§4
§4.1
§5
§6
§7
§8
§9
§10
§11
§12
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Angebote
Preise
Eigentums-
vorbehalt
Haftung:
Gefahren-
abwehr
Anwendbares
Recht
Gerichtsstand
Vertragsdauer
Ausschließlich-
keitsklausel
Untersuchungs-
und Rügeplicht
Gewährleistung
Vertraulichkeit
Salvatorische-
klausel
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich
Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne Versand-
kostenanteil. Skonti sind explizit auszuweisen und bei mehreren offenen
Forderungen erfolgt die Verrechnung grundsätzlich auf die älteste, es sei
denn, dass Einwände mit aufschiebender Wirkung gegen diese geltend gemacht wurden.
Beispiel: Verlorengegangene Waren mit unserem Versandrisiko.
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller aus dem Vertrag
enstandenen und entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Nutzung
erfolgt während dieser Zeit, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, aus- schließlich
zu Test- und Evaluierungszwecken in einer eigenen Testumgebung.
Sollte der Vertrag die Offenlegung von Quellcode oder Entwicklungsunter-
lagen vorsehen, erfolgt dies erst nach vollständigem Eigentumsübergang,
ebenso wie die Herausgabe unbefristeter Schlüsselcodes.
(d. h. nach Ausgleich aller offenen Forderungen)
Bei grobem Verschulden haften wir im kaufmännischen Sinne nur für den
typischerweise entstehenden Schaden.
Bei fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns oder Personen, für die Eintritts-
pflicht besteht, ist jede Haftung durch uns ausgeschlossen.
Ein Mitverschulden Ihrerseits durch Pflichtverletzungen oder Folgen aus der
verspäteten Anzeige von Fehlern, ist Ihnen zuzurechnen.
Beispiel:. Fehlende Datensicherung, Datenredundanz oder die vorsätzliche Änderung von Archivdaten
Sollten während des Betriebes Fehler auftreten, verpflichten wir Sie diese um-
gehend aufzuzeigen. Nur so können wir Sie dahingehend unterstützen,
die beroffenen Anlagen schnellst möglich wieder in einen stabilen fehlerfreien
Betrieb zurückzuführen.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Gerichtsstand ist Gießen
Die Vertragsdauer ist unbestimmt, erstreckt sich jedoch mindestens auf die
Nutzungszeit der Ware bzw. Software oder Komponenten.
Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages, eventuelle AGB's von Zwischen- lieferanten
oder Anwendern werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dies gilt insbesondere für:
Sollten sich nach Auslegung des Vertrages offene Punkte ergeben
oder heraus- kristallisieren, werden zwischen den Vertragsparteien
solche Regelungen ausge- handelt, die dem Vertrag nach Inhalt wie
im wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommen.
Die Frist (Eingang bei uns) für die Rüge offensichtlicher Mängel beträgt 10 Werktage.
Das bedeutet, dass Sie bitte innerhalb von 7 Werktagen die Lieferung auf Vollständigkeit
sowie die grundlegenden Softwarefunktionen überprüfen. Sollten Sie Mängel feststellen,
(offensichtliche Mängel) zeigen Sie diese bitte innerhalb weiterer 3 Tage (Eingang!) bei
uns an.
Die Mängelrüge muß nachvollziehbar (d.h. ausreichend detailliert) sein und mit
eingeschriebenem Brief erfolgen.
Die Rüge von versteckten Mängeln muß unverzüglich, d.h. bis spätestens
2 Wochen nach Erkennen durch den Anwender gerügt werden. Kaufleute
müssen Mängel unverzüglich unter Berücksichtigung der oben dargestellten
Rügeanforderung rügen. $377 HGB gilt entsprechend.
Bei Verletzung der Untersuchungs- bzw. Rügepflichten, gilt die Software unter Berücksichtigung
des Mangels als genehmigt.
Mängel an der gelieferten Software sowie der Dokumentation werden von uns innerhalb
der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Lieferung behoben. Dies geschieht entweder
durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung.
Sehen wir uns nicht in der Lage, in einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist
den gerügten Mangel nachzubessern, Ersatz zu leisten oder schlägt er aus anderen
Gründen fehl, so sind Sie berechtigt, eine Rückabwicklung des Kaufes oder Minderung
der Vergütung zu verlangen. Das Scheitern der Nachbesserung ist allerdings erst
dann als gegeben anzusehen, wenn ausreichend Gelegenheit bestand, das Problem zu
analysieren und zu beheben ohne dass das erforderliche Ziel erreicht wurde, wenn
Nachbessern oder Ersatz unmöglich oder wenn wir dazu nicht in einer angemessenen Zeit
in der Lage sind.
Ergänzung: (betrifft unsere Standardmodule)
Sobald Fehler innerhalb einer Version bekannt werden, werden diese behoben und
kostenfrei als Update zu Verfügung gestellt. Das gilt sowohl für die ge- schlossenen
Programme, als auch für die in kundenspezifischen Applikationen verwendeten Standardmodule.
Voraussetzung ist, dass deren Quellcode nicht Vertragsbestandteil der kundenspezifischen
Entwicklung ist. Dies gilt für den ganzen Lebenszyklus (Lifecycle) der betreffenden Software-
oder Modul- version bis zu ihrer Abkündigung.
Sollten wir durch Fachkonzepte oder auf anderem Weg Einblick in interne
Vorgänge unserer Kunden erhalten, verpflichten wir uns, keinen Gebrauch
von diesen Informationen zu machen und eventuelle Aufzeichnungen
nach Gebrauch zu vernichten oder so zu verändern, dass kein Bezug zu realen Vorgängen mehr besteht.
Bsp. Testdaten
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, treten an deren
Stelle die gesetzlichen Regelungen, die übrigen Bestimmungen sind davon
nicht betroffen und behalten ihre Wirksamkeit.
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Allgemein:
Die vorliegende Software wurde unter größtmöglicher Sorgfalt entwickelt.
Aber auch wenn keine bekannten Fehler vorliegen, kann keine Garantie für
unbekannte Fehler in der vorliegenden Software übernommen werden. Einschränkend gilt demzufolge:
Diese Software wurde nicht für gefahrenträchtige Umgebungen entwickelt,
in denen störungsfreier Betrieb erforderlich ist und Ausfälle Gefahren
für Mensch, Material, Sachen, Prozessen und / oder Umwelt nach sich ziehen
würden.
Hierunter fallen unter anderem Systeme zur
Software: (Datenbank, Middleware, IP-Mediation)
Clientlizenz(en) (1 Serverlizenz enthalten)
Serverlizenz(en) (Clientlizenzen enthalten)
OEM Lizenz (Client- und Serverlizenzen enthalten)
Module: (Standardkomponenten)
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